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Hausratversicherung Eine Hausratversicherung ist empfehlenswert für alle Personen mit eigenem Haushalt. Der Versicherungsschutz umfasst die Gefahren Feuer, Wasser, Diebstahl und Glasbruch. Der Hausrat wird in der Versicherungspolice mit einem Betrag beziffert und ist auf jeden Versicherungsnehmer individuell abgestimmt. Eine Überprüfung der Versicherung sollten Sie von Zeit zu Zeit durchführen. Eine gute Gelegenheit zur Überprüfung der Verhältnisse und Anpassung der Versicherungssumme bietet ein Umzug. Bei einer Berechnung des Neuwertes Ihres Hausrats sollten Sie eventuell auch den Hausrat weiterer Personen die mit Ihnen im gleichen Haushalt leben miteinbeziehen. Darin miteingerechnet sollten auch geleaste oder gemietete Gegenstände sowie Effekten von Besuchern sein. Vergessen Sie nicht, die Gegenstände aus Keller und Estrich zu kalkulieren. Ist mein Hausrat auch während des Umzugs versichert? Sicher haben Sie sich das auch schon gefragt. Bei einem Wechsel in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein gilt die Versicherung während des Umzugs sowie am neuen Ort. Der Ortswechsel muss der Versicherung in der Regel innert 14 Tagen gemeldet werden. Damit Ihnen dies und weitere Dinge beim Umzug nicht untergehen, verwenden Sie unseren Umzugsplaner. Privathaftpflichtversicherung Die Privathaftpflichtversicherung eignet sich nicht nur als Familienversicherung. Auch für Alleinstehende ist diese Versicherung empfehlenswert. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter. Also zur Hauptsache Sach- und Personenschäden. Eltern mit unmündigen Kindern bietet diese Versicherung einen besonderen Schutz, da Kinder nicht berechenbar sind. Ein zerkratztes Auto vom Nachbarn oder bemalte Tapeten in der Mietwohnung sind leider keine Seltenheit. In welchen besonderen Eigenschaften sind Sie sonst noch versichert? Als Halter von Haustieren, als Gastgeber, als Mieter von einem Zimmer, Wohnung oder Haus. Für Stockwerk- und Hauseigentümer besteht ebenfalls ein gewisser Versicherungsschutz. Weitere Deckung gewährt die Versicherung für Halter von Wasserfahrzeugen und diverse Sportarten. Die detaillierten Bestimmungen des Deckungsumfanges können in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft nachgelesen werden. Vergessen Sie nicht der Versicherung Änderungen der Personen die mit Ihnen im gleichen Haushalt leben zu melden. Ziehen neu Braut/Bräutigam oder Freund/Freundin in den gleichen Haushalt, so sollte die Versicherung angepasst werden. Denken Sie daran bei einem Umzug der Versicherung Ihre Adressänderung mitzuteilen. In der Regel sollte dies innert 14 Tagen gemeldet werden. Gebäudeversicherung Haftpflichtversicherung Diese Versicherung für Hauseigentümer umfassst die Haftpflicht von Personen- und Sachschäden bis zu einer im Vertrag bestimmten Maximalsumme. Normalerweise sind in der Gebäudehaftpflicht auch alle weiteren zum Grundstück gehörenden Anlagen und Nebengebäude mitversichert. Darunter fallen Heizöltanks, Garagen und Parkplätze, Bastel- und Geräteschuppen, Kinderspielplätze etc. Brand- und Elementarschäden Die Gebäudeversicherung Brand- und Elementarschäden ist für Immobilienbesitzer in den meisten Kantonen obligatorisch. Versicherungspflichtig sind alle normalen Gebäude mit einem Neuwert von über Fr. 10 000.-. In den meisten Kantonen werden diese Gefahren und Schäden durch die kantonale Gebäudeversicherungsanstalt gedeckt. In den übrigen Kantonen sind es private Versicherungsgesellschaften. Versichert sind Brandschäden durch Feuer, Rauch, Hitze, Explosionen, Strom und Blitzschlag. Elementarschäden durch Wind, Hagel, Sturm, Überschwemmung, Schneerutsch, Lawinen, Erdrutsch, Flugzeuge und Gegenstände aus der Luft. Weitere Leistungen wie Abbruch- und Räumungskosten sind ebenfalls gedeckt. Wasserschäden Diese Versicherung deckt Schäden die durch Ausfliessen von Wasser aus Leitungen und Apparaten, Wassereintritt durch das Dach, Dachrinnen oder Ablaufrohre, Ausfliessen von Flüssigkeiten aus Heizung, Tank, Wärmetauscher, Rückstau aus der Kanalisation, am Gebäude entstehen. Glasbruch Dieser deckt alle Bruchschäden von Gläsern am Gebäude. Meistens sind auch noch weitere glasähnliche Materialien wie Verkleidungen, Schilder und Reklamen mitversichert. Handänderung Bei einer Handänderung (Besitzerwechsel) des versicherten Gebäudes gehen die Rechte und Pflichten auf den neuen Besitzer über. Der neue Eigentümer kann die Versicherung innerhalb von 14 Tagen ablehnen. Davon ausgeschlossen bleibt die obligatorische Versicherung bei der kantonalen Gebäudeversicherungsanstalt. Beachten Sie auf jeden Fall die Allgemeinen Bedingungen der Versicherungsgesellschaft. |
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