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oft gestellte Fragen Termine.. Termine.... Denken Sie bei der Terminierung Ihres Umzugs bitte an folgendes: Wenn Sie sich für ein Angebot entschieden haben, so melden Sie sich umgehend beim Anbieter! Lassen Sie das Angebot nicht liegen um den Spediteur 2 Tage vor ihrem Umzugstermin mit einem Auftrag zu erfreuen. Denken Sie an Feiertage! Feiertage haben auch Einfluss auf LKW-Fahrverbote! Sprechen Sie unbedingt vorher mit dem Spediteur über den genauen zeitlichen Ablauf. Planen Sie nicht zu knapp und lassen Sie dem Spediteur etwas Spielraum. Unter Umständen kann dies den Preis reduzieren ( Zwischenlagerung, Auslastung usw.). Preise und Zahlungsarten Die Bezahlung von durchgeführten Umzügen erfolgt üblicherweise bei den meisten Spediteuren per Barzahlung nach Durchführung des Auftrags bzw. vor der Entladung. Eine Anzahlung ist bei Auslandstransporten üblich. Wenige Speditionen bieten auch die Möglichkeit den Rechnungsbetrag per Lastschrift einziehen zu lassen. Sollte Ihr Arbeitgeber die Umzugskosten tragen oder handelt es sich um einen Sozialumzug, so akzeptieren die meisten Spediteure eine Kostenübernahmebescheinigung des Arbeitgebers. Informieren Sie den Spediteur rechtzeitig, das Ihr Arbeitgeber die Kosten übernimmt. Der Spediteur wird sich dann mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen. Lassen Sie sich den gezahlten Betrag vom Kolonnenführer quittieren. Vor der eigentlichen Zahlung sollte gemeinsam mit Ihnen ein so genanntes "Übergabeprotokoll" angefertigt werden, in welchem die ordnungsgemäße Ablieferung Ihres Umzuggutes bestätigt und evtl. Beschädigungen festgehalten werden. Wie bekomme ich die meisten Gebote bzw. überhaupt welche Hier gibt es einige wichtige Dinge , die immer wieder falsch gemacht werden: 1. Geben Sie sowohl Abgangsort als auch den Ort an, wohin Sie umziehen möchten! 2. Geben Sie einen gültigen Termin für Ihren Umzug an. 3. Geben Sie nicht den heutigen Tag als Umzugstermin an. Absolut aussichtslos! 4. Geben Sie keinen Termin wie "in einem Jahr oder in 12 Monaten an. Angebote machen auch den Spediteuren Arbeit. Eine solche Zukunftsprognose gibt keiner gerne ab. Besonders bei Überseeumzügen ist diese durch Preisschwankungen und Wechselkurse kaum möglich. 5. Wenn Sie im Kommentar Preisvorgaben machen, setzten Sie realistische Beträge an. 6. Kleintransporte bzw. geringe Mengen werden von den Spediteuren nur als Beiladung zu deren Terminen akzeptiert. Bitte schreiben Sie dieses unter Bemerkungen. 7. Geben Sie wenn möglich, die Postleitzahlen vom Abgangs- und Empfangsort an. Nicht immer ist der Ort eindeutig. Besonders im Ausland (USA). 8. Wenn möglich, setzen Sie den Termin auf "frühestens ab" oder "spätestens am". Bei genauem Termin bleiben nur die Spediteure übrig, die genau an Ihrem festgelegten Termin freie Kapazitäten haben. 9. Schreiben Sie einen Kommentar. Benutzen Sie diese Möglichkeit. Führen Sie hier unbedingt Möbelstücke auf, welche nicht in der Umzugsgutliste stehen. Wie und wo kann ich bei meinem Umzug sparen Sehr wichtig... daher wird dieses Thema gerade überarbeitet. Das Umzugsformular richtig ausfüllen Wird immer wieder falsch gemacht. Daher wird diesem Thema hier in Kürze eine ganze Rubrik gewidmet. Derzeit in Arbeit. Spedition vor Ort oder aus der Ferne? Vor dieser Frage steht vermutlich jeder von Ihnen. Eine Antwort darauf können wir Ihnen nicht geben. Wir können Ihnen aber einige Informationen geben, die Ihnen die Wahl leichter macht. 1. Fast alle Spediteure arbeiten mit Ihren Kolonnen landesweit bzw. sogar europaweit. Nur sehr wenige können es sich leisten, Umzüge in fremde Regionen abzulehnen. 2. Rückladungen. Jeder Spediteur sieht es gerne, wenn auf dem Rückweg vom Empfangsort eine passende Rückladung oder auch Beiladung mitgenommen werden kann. Diese Rückladungen ermöglichen günstige Preise. 2. Bei innerstädtischen Umzügen gibt es Vorteile für den lokalen Spediteur durch den geringen Anfahrtsweg. Auch die Besichtigung Ihres Umzuggutes kann dieser natürlich günstiger kalkulieren. Ortsfremde Spediteure können diesen Vorteil nur durch Mitarbeiter im Außendienst ausgleichen. 3. Bei großen Umzügen, großer Distanz oder Auslandsumzügen verschwindet der Vorteil. Hier spielen die Erfahrung, Kontakte und Preisbeziehung z.B. zu Schiffsmaklern und ausländischen Spediteuren die größte Rolle. Besichtigung durch den Spediteur Das Angebot und die Besichtigung durch den Spediteur ist bei seriösen Firmen kostenlos. Lehnen Sie Angebote mit kostenpflichtigen Besichtigungen ab! Eine Besichtigung kann Ihren Umzug erheblich vereinfachen. Viele Probleme können bereits vor dem Umzugstermin erkannt und beseitigt. werden. Transportversicherung und Haftungsfragen Im folgenden nun einiges Informationen zu Haftungsfragen der Spediteure und der Versicherung Ihres Umzuggutes durch die Transportversicherung. Transportversicherung, Versicherungs- und Haftungszertifikat
Sie bekommen dann vor Ort vom Kolonnenführer ein entsprechendes Versicherungs- und Haftungszertifikat ausgehändigt , unterschrieben von beiden Vertragspartnern. Haftungsfragen Der Spediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht. Haftungsausschluss wegen höherer Gewalt Haftungshöchstbetrag Haftungsausschluss Schäden beim Umzug 1. Vorschäden protokollieren Im allgemeinen ist es üblich, das der Kolonnenführer der Spedition vor der Verladung bzw. Verpackung gemeinsam mit Ihnen durch die Wohnung geht und sich das Umzugsgut auf Beschädigungen ansieht. Sofern Möbelstücke beschädigt oder verkratzt sind, werden diese Schäden in einem so genannten Vorschadensprotokoll notiert. Sollten durch den Umzug Beschädigungen an Möbeln entstehen, so kann dieses Protokoll Klarheit schaffen, ob bereits der Schaden vor dem Umzug entstanden ist. 2. Transportschäden Alle Spediteure bemühen sich, Transportschäden durch fachgerechte Verpackung und Beladung der Möbelwagen zu vermeiden. Nun kann es natürlich passieren, das trotz aller Maßnahmen ihre Möbel auf dem Transport beschädigt werden. Hierfür haftet der Spediteur mit seiner Transportversicherung ( wichtig !). 3. Schäden bei der Beladung/Entladung Durch den Transport Ihrer Möbel zum oder vom Möbelwagen können Schäden an der Wohnung bzw. Treppenhaus entstehen. Hierfür haftet der Spediteur mit seiner Haftpflichtversicherung. Zölle und Steuern Transporte innerhalb der EU-Staaten unterliegen der Mehrwertsteuerpflicht. Maßgeblich für die Besteuerung ist der Abgangsort.
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